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22.06.2009 11:41 (2848 x gelesen)

Seit 2009 können Sie bei Handwerkerrechnungen 20 % der Arbeitsleistung
von - maximal 6000,00 € - also 1200,00 € vom Finanzamt zurück erhalten.

Voraussetzung: Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer , Bezahlung durch Banküberweisung



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