22.06.2009 11:41 (2848 x gelesen)
Seit 2009 können Sie bei Handwerkerrechnungen 20 % der Arbeitsleistung
von - maximal 6000,00 € - also 1200,00 € vom Finanzamt zurück erhalten.
Voraussetzung: Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer , Bezahlung durch Banküberweisung